Digitales Bauamt in Landkreis Osnabrück
Seit dem 15. November 2017 wird das komplette Baugenehmigungsverfahren digital abgewickelt.
Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Bauanträge direkt beim Landkreis Osnabrück eingereicht werden.
Das digitale Baugenehmigungsverfahren gilt für Verfahren nach § 62, 63, 64, 66 NBauO und § 31 BauGB.
Kommunen werden als Bauortgemeinde unmittelbar nach Eingang des Antrages beteiligt.